Hundesteuer Ronnenberg 2026
Stand: Satzung vom 23. März 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Ronnenberg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2023.
Hunde aus Tierheimen der Region Hannover sind bei mindestens vierjähriger Haltung drei Jahre steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.
Steuersätze in Ronnenberg
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung, insbesondere behördlich nach § 7 Abs. 1 NHundG als gefährlich festgestellte Hunde; jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ronnenberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ronnenberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Ronnenberg an. Hund in Ronnenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Ronnenberg gilt:
- Hunde aus einem Tierheim in der Region Hannover: drei Jahre steuerfrei bei mindestens vierjähriger Haltung, ausgenommen gefährliche Hunde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei Neuaufnahme oder Zuzug bereits fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats nach Heranziehung.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ronnenberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanzierten Unterhaltungskosten
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Erforderliche Gebrauchshunde von im Forstdienst angestellten Personen, bestätigten Jagdaufsichtspersonen und Feldschutzkräften
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde
- Blindenführhunde
- Zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Für den Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- Für die Berufsarbeit benötigte abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
- Hunde aus einem Tierheim in der Region Hannover: drei Jahre steuerfrei bei mindestens vierjähriger Haltung, ausgenommen gefährliche Hunde
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger nach § 7 bis zum Alter von sechs Monaten
Ermäßigt wird
- 50 % für einen zur Gebäudebewachung benötigten Hund, wenn das nächste bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt
- 50 % für verwendete Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde mit anerkannter Leistungsprüfung; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt und alle zwei Jahre erneut vorzulegen
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und Nachweis der jagdlichen Verwendung
- Zwingersteuer für eingetragene Zwinger und Zuchttiere: 50 % je Zuchthund, insgesamt höchstens die Steuer für zwei Hunde; mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ronnenberg im Vergleich
Ronnenberg liegt 39 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Ronnenberg Platz 80 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ronnenberg Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ronnenberg | – | 120 € | 300 € |
| Hannover | 8 km | 150 € | 426 € |
| Laatzen | 9 km | 96 € | 276 € |
| Seelze | 10 km | 158 € | 384 € |
| Garbsen | 12 km | 96 € | 240 € |
| Barsinghausen | 13 km | 128 € | 300 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ronnenberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ronnenberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ronnenberg 300 € im Jahr: 120 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ronnenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ronnenberg 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ronnenberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ronnenberg innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Ronnenberg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ronnenberg gilt: Hunde aus einem Tierheim in der Region Hannover: drei Jahre steuerfrei bei mindestens vierjähriger Haltung, ausgenommen gefährliche Hunde.
Wann ist die Hundesteuer in Ronnenberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ronnenberg nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei Neuaufnahme oder Zuzug bereits fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats nach Heranziehung.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Ronnenberg, Fassung der 6. Änderungssatzung vom 23.03.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. März 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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