Hundesteuer Barsinghausen 2026

In Barsinghausen kostet der erste Hund 128 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 172 €. Für einen gefährlichen Hund werden 664 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 2026 zahlt in Barsinghausen nicht mehr jeder Hund den Satz für die Haushaltsgröße, sondern es gilt wieder eine Staffel: 128 € für den ersten, 172 € für den zweiten, 216 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund128 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Gefährlicher Hund664 €pro Jahr

Steuersätze in Barsinghausen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund128 €
Zweiter Hund172 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund664 €

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2 und § 3: 664 € je gefährlichem Hund; Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG im Einzelfall festgestellt wurde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Barsinghausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 128 € 1.280 €
2 Hunde 300 € 3.000 €
3 Hunde 516 € 5.160 €
1 gefährlicher Hund 664 € 6.640 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Barsinghausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Barsinghausen an. Hund in Barsinghausen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Barsinghausen gilt:
    • Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 128 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Barsinghausen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Barsinghausen

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 128 € 172 € 664 €
1.1.2024 bis 31.12.2025[2] 128 € 172 € 664 €
1.1.2023 bis 31.12.2023[3] 120 € 160 € 620 €
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2024 (Calenberger Zeitung 19.12.2024; § 2 Abs. 1 in Kraft seit 01.01.2026)
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen ab 01.01.2024 (1. Änderung vom 14.12.2023)
  3. Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
  • Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit
  • Personen, die sich weniger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte Hunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen im Außenbereich
  • 50 % für Hunde von Forstbeamten, Forstangestellten und Berufsjägern im Forstdienst (mit Eignungsprüfung)
  • 50 % für Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem AsylbLG, wenn der Hund schon vorher gehalten wurde: 12 Monate, auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängerbar
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Barsinghausen im Vergleich

Barsinghausen liegt 44 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Barsinghausen auf Platz 54 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Barsinghausen auf Platz 423 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Barsinghausen–128 €300 €
Springe 12 km 96 € 246 €
Seelze 14 km 158 € 384 €
Wunstorf 14 km 132 € 336 €
Garbsen 17 km 96 € 240 €
Hannover 20 km 150 € 426 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Barsinghausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Barsinghausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Barsinghausen 300 € im Jahr: 128 € für den ersten und 172 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Barsinghausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Barsinghausen 664 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 128 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Barsinghausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Barsinghausen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Barsinghausen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Barsinghausen gilt: Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Barsinghausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Barsinghausen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2024 (Calenberger Zeitung 19.12.2024; § 2 Abs. 1 in Kraft seit 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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