Hundesteuer Barsinghausen 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Barsinghausen kostet der erste Hund 128 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 172 €. Für einen gefährlichen Hund werden 664 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 2026 zahlt in Barsinghausen nicht mehr jeder Hund den Satz für die Haushaltsgröße, sondern es gilt wieder eine Staffel: 128 € für den ersten, 172 € für den zweiten, 216 € für jeden weiteren Hund.
Steuersätze in Barsinghausen
| Erster Hund | 128 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 172 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 664 € |
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2 und § 3: 664 € je gefährlichem Hund; Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG im Einzelfall festgestellt wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Barsinghausen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 128 € | 1.280 € |
| 2 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 3 Hunde | 516 € | 5.160 € |
| 1 gefährlicher Hund | 664 € | 6.640 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Barsinghausen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Barsinghausen an. Hund in Barsinghausen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Barsinghausen gilt:
- Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 128 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Barsinghausen abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Barsinghausen
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 128 € | 172 € | 664 € |
| 1.1.2024 bis 31.12.2025[2] | 128 € | 172 € | 664 € |
| 1.1.2023 bis 31.12.2023[3] | 120 € | 160 € | 620 € |
- Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2024 (Calenberger Zeitung 19.12.2024; § 2 Abs. 1 in Kraft seit 01.01.2026)
- Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen ab 01.01.2024 (1. Änderung vom 14.12.2023)
- Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit
- Personen, die sich weniger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen im Außenbereich
- 50 % für Hunde von Forstbeamten, Forstangestellten und Berufsjägern im Forstdienst (mit Eignungsprüfung)
- 50 % für Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem AsylbLG, wenn der Hund schon vorher gehalten wurde: 12 Monate, auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängerbar
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Barsinghausen im Vergleich
Barsinghausen liegt 44 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Barsinghausen auf Platz 54 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Barsinghausen auf Platz 423 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Barsinghausen | – | 128 € | 300 € |
| Springe | 12 km | 96 € | 246 € |
| Seelze | 14 km | 158 € | 384 € |
| Wunstorf | 14 km | 132 € | 336 € |
| Garbsen | 17 km | 96 € | 240 € |
| Hannover | 20 km | 150 € | 426 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Barsinghausen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Barsinghausen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Barsinghausen 300 € im Jahr: 128 € für den ersten und 172 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Barsinghausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Barsinghausen 664 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 128 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Barsinghausen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Barsinghausen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Barsinghausen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Barsinghausen gilt: Hunde aus einem Barsinghäuser Tierheim oder aus Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Barsinghausen vermitteln: die ersten 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Barsinghausen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Barsinghausen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen vom 22.12.2022 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2024 (Calenberger Zeitung 19.12.2024; § 2 Abs. 1 in Kraft seit 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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