Hundesteuer Bad Nenndorf 2026

In Bad Nenndorf kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2013.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Nenndorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2013
Erster Hund48 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Nenndorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 216 € 2.160 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Nenndorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Nenndorf an. Hund in Bad Nenndorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Nenndorf
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15.02. und 15.08.; bei Anschaffung oder Zuzug bereits fälliger Teilbetrag binnen eines Monats nach Heranziehung.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Nenndorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bereits andernorts in Deutschland versteuerte Hunde bei Aufenthalt bis zu 2 Monaten
  • Überwiegend öffentlich finanzierte Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen
  • Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Erforderliche Herdengebrauchshunde
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich für Forschungszwecke
  • Vorübergehend in Tierschutzanstalten untergebrachte Hunde ohne Straßenauslauf
  • Blindenführhunde
  • Unentbehrliche Hilfshunde für blinde, taube oder hilflose Personen
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis einschließlich 6 Monate

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden über 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für beruflich benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für abgerichtete Berufshunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkanntem Prüfungszeugnis bis 2 Jahre
  • 50 % für jagdlich verwendete Hunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer auf Antrag: halber Satz je Zuchthund, höchstens Steuer für 2 Hunde; anerkannte Zuchtbucheintragung erforderlich

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bad Nenndorf im Vergleich

Bad Nenndorf liegt 33 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Nenndorf Platz 7 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Nenndorf Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Nenndorf–48 €120 €
Barsinghausen 7 km 128 € 300 €
Wunstorf 10 km 132 € 336 €
Stadthagen 12 km 66 € 186 €
Seelze 16 km 158 € 384 €
Garbsen 18 km 96 € 240 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Nenndorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Nenndorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Nenndorf 120 € im Jahr: 48 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Nenndorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Nenndorf gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Nenndorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Nenndorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Nenndorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Nenndorf nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15.02. und 15.08.; bei Anschaffung oder Zuzug bereits fälliger Teilbetrag binnen eines Monats nach Heranziehung.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Nenndorf vom 10.12.1974, Lesefassung einschließlich 3. Änderungssatzung (in Kraft seit 01.04.2013)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden