Hundesteuer Springe 2026

In Springe kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen246 €pro Jahr

Steuersätze in Springe

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund96 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Springe?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 246 € 2.460 €
3 Hunde 426 € 4.260 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Springe: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Springe an. Hund in Springe anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Springe
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Springe abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern, Feldschutzkräften und anerkannten Schweißhundeführern in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Verwendungsnachweis alle drei Jahre)
  • Erlass ganz oder teilweise im Einzelfall bei Unbilligkeit nach der Abgabenordnung
  • Zwingersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die volle Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate im Zwinger steuerfrei

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Springe im Vergleich

Springe liegt 12 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Springe Platz 37 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Springe Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Springe–96 €246 €
Barsinghausen 12 km 128 € 300 €
Hameln 18 km 132 € 336 €
Laatzen 20 km 96 € 276 €
Seelze 21 km 158 € 384 €
Hannover 22 km 150 € 426 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Springe

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Springe für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Springe 246 € im Jahr: 96 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Springe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Springe gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Springe anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Springe innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Springe fällig?

Die Hundesteuersatzung von Springe nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Springe vom 19.12.2023 (in Kraft 01.01.2024) mit 1. Änderungssatzung vom 29.01.2026 (Neue Deister-Zeitung 20.02.2026, in Kraft seit 01.03.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. Januar 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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