Hundesteuer Hameln 2026
In Hameln kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 738 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen336 €pro Jahr
Gefährlicher Hund738 €pro Jahr
Steuersätze in Hameln
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 204 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 738 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 336 €, drei Hunde 624 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (keine Rasseliste); 738 € für jeden gefährlichen Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde im Gewahrsam des Tierschutzvereins auf dem Gelände des Tierheims im Stadtgebiet
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn anderswo versteuert oder steuerfrei
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde im öffentlichen Interesse, z. B. Sanitäts- oder Rettungshunde
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, z. B. Blindenführhunde
- Pflegehunde aus dem Gewahrsam eines Tierschutzvereins mit dem Ziel der Weitervermittlung: insgesamt 6 Monate befreit
- keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund (mindestens 1 Jahr alt) bei Gebäuden mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Hameln anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Hameln abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (Antrag bis 30. November für das Folgejahr)
- Hameln gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Hameln im Vergleich
Hameln liegt 24 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Hameln Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hameln | – | 132 € | 336 € |
| Minden | 36 km | 102 € | 240 € |
| Detmold | 38 km | 97 € | 216 € |
| Bad Oeynhausen | 39 km | 74 € | 182 € |
| Garbsen | 39 km | 96 € | 240 € |
| Hannover | 40 km | 150 € | 426 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Hameln (Hundesteuersatzung) vom 23.03.2022, beschlossen am 17.12.2025, in Kraft 01.01.2026 (Anlage 1 zu Vorlage 189/2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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