Hundesteuer Bad Pyrmont 2026

In Bad Pyrmont kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen250 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Pyrmont

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund100 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund210 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung mit erhöhter Verletzungsgefahr aufgrund von Veranlagung, Erziehung oder Charakter; insbesondere behördlich als gefährlich festgestellte, durch gesteigerte Aggressivität aufgefallene Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Pyrmont?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 250 € 2.500 €
3 Hunde 460 € 4.600 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Pyrmont: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Pyrmont an. Hund in Bad Pyrmont anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Pyrmont
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmaliger Teilbetrag binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Pyrmont abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu 2 Monaten: mitgebrachte Hunde, die andernorts in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Überwiegend öffentlich finanzierte Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde im Ruhestand
  • Für Schutz und Hilfe hilfloser Personen unentbehrliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % bei Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII außerhalb stationärer Einrichtungen, nur bei einem Hund; jährlicher Nachweis bis 01.08.
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung zur Wildnachsuche

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bad Pyrmont im Vergleich

Bad Pyrmont liegt 19 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Pyrmont Platz 71 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Pyrmont Platz 430 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Pyrmont–100 €250 €
Hameln 15 km 132 € 336 €
Hessisch Oldendorf 20 km 92 € 192 €
Holzminden 21 km 80 € 186 €
Höxter 25 km 87 € 228 €
Lemgo 25 km 50 € 140 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Pyrmont

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Pyrmont für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Pyrmont 250 € im Jahr: 100 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Pyrmont einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Pyrmont 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Pyrmont anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Pyrmont innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Pyrmont fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Pyrmont nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmaliger Teilbetrag binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Pyrmont vom 09.10.2003 einschließlich der 2. Änderungssatzung vom 14.12.2017, Lesefassung ab 01.01.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2017
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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