Hundesteuer Holzminden 2026
Stand: Satzung vom 1. September 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Holzminden kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 106 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Holzminden
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 106 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Holzminden?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 186 € | 1.860 € |
| 3 Hunde | 318 € | 3.180 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Holzminden: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Holzminden an. Hund in Holzminden anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Holzminden
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und den Rest des Kalenderjahres.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Holzminden abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern sowie bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl; Nachweis alle zwei Jahre
- Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
- Blindenführhunde und Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG, G oder H)
- Rettungs-, Schutz- oder Sanitätshunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes
- Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Raum Holzminden/Höxter vorübergehend aufnehmen oder vermitteln, die ansonsten in Holzminden verwahrlosen oder nicht mehr gehalten werden können
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Holzminden im Vergleich
Holzminden liegt 1 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Holzminden Platz 45 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Holzminden Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Holzminden | – | 80 € | 186 € |
| Höxter | 7 km | 87 € | 228 € |
| Bad Pyrmont | 21 km | 100 € | 250 € |
| Uslar | 23 km | 72 € | 192 € |
| Einbeck | 29 km | 108 € | 240 € |
| Hameln | 31 km | 132 € | 336 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Holzminden
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Holzminden für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Holzminden 186 € im Jahr: 80 € für den ersten und 106 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Holzminden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Holzminden gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Holzminden anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Holzminden innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Holzminden fällig?
Die Hundesteuersatzung von Holzminden nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und den Rest des Kalenderjahres.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Holzminden, 2. Änderungssatzung vom 01.09.2023, Ratsbeschluss vom 29.08.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. September 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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