Hundesteuer Laatzen 2026

In Laatzen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Ein neuer Hund muss schon innerhalb einer Woche bei der Stadt angemeldet werden.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr
Gefährlicher Hund624 €pro Jahr

Steuersätze in Laatzen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund96 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund624 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 624 € für einen gefährlichen Hund, 800 € für jeden weiteren; Hunde mit erhöhter Gefahr, insbesondere wenn die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Laatzen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 276 € 2.760 €
3 Hunde 492 € 4.920 €
1 gefährlicher Hund 624 € 6.240 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Laatzen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Laatzen an. Hund in Laatzen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Laatzen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. oder halbjährlich zum 15.02. und 15.08.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Laatzen im Vergleich

Laatzen liegt 12 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Laatzen Platz 37 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Laatzen Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Laatzen–96 €276 €
Hannover 7 km 150 € 426 €
Langenhagen 14 km 99 € 243 €
Lehrte 14 km 84 € 204 €
Seelze 16 km 158 € 384 €
Garbsen 18 km 96 € 240 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Laatzen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Laatzen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Laatzen 276 € im Jahr: 96 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Laatzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Laatzen 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Laatzen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Laatzen innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Laatzen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Laatzen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. oder halbjährlich zum 15.02. und 15.08.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen vom 18.10.2001 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017 (in Kraft seit 01.01.2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. November 2017
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden