Hundesteuer Laatzen 2026
Stand: Satzung vom 16. November 2017, geprüft am 1. Oktober 2026
In Laatzen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.
Ein neuer Hund muss schon innerhalb einer Woche bei der Stadt angemeldet werden.
Steuersätze in Laatzen
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 624 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 624 € für einen gefährlichen Hund, 800 € für jeden weiteren; Hunde mit erhöhter Gefahr, insbesondere wenn die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Laatzen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 3 Hunde | 492 € | 4.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 624 € | 6.240 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Laatzen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Laatzen an. Hund in Laatzen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Laatzen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. oder halbjährlich zum 15.02. und 15.08.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Laatzen im Vergleich
Laatzen liegt 12 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Laatzen Platz 37 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Laatzen Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Laatzen | – | 96 € | 276 € |
| Hannover | 7 km | 150 € | 426 € |
| Langenhagen | 14 km | 99 € | 243 € |
| Lehrte | 14 km | 84 € | 204 € |
| Seelze | 16 km | 158 € | 384 € |
| Garbsen | 18 km | 96 € | 240 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Laatzen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Laatzen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Laatzen 276 € im Jahr: 96 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Laatzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Laatzen 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Laatzen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Laatzen innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Laatzen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Laatzen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. oder halbjährlich zum 15.02. und 15.08.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen vom 18.10.2001 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017 (in Kraft seit 01.01.2018)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. November 2017
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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