Hundesteuer Burgdorf 2026
Stand: Satzung vom 16. Mai 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Burgdorf kostet der erste Hund 75,60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 114 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
In Burgdorf gibt es keine Hundesteuermarken; Hunde aus dem Tierheim Burgdorf sind im ersten Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Burgdorf
| Erster Hund | 75,60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 114 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Burgdorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75,60 € | 756 € |
| 2 Hunde | 189,60 € | 1.896 € |
| 3 Hunde | 339,60 € | 3.396 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Burgdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Burgdorf an. Hund in Burgdorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Burgdorf gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Burgdorf gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Burgdorf: im ersten Jahr nach Übernahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75,60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Burgdorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von 100 % unentbehrlich ist
- Hunde aus dem Tierheim Burgdorf: im ersten Jahr nach Übernahme befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als ein Jahr)
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Burgdorf im Vergleich
Burgdorf liegt 8,40 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Burgdorf Platz 23 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Burgdorf Platz 133 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Burgdorf | – | 75,60 € | 189,60 € |
| Lehrte | 9 km | 84 € | 204 € |
| Langenhagen | 19 km | 99 € | 243 € |
| Hannover | 20 km | 150 € | 426 € |
| Peine | 20 km | 96 € | 240 € |
| Celle | 21 km | 78 € | 198 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Burgdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Burgdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Burgdorf 189,60 € im Jahr: 75,60 € für den ersten und 114 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Burgdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Burgdorf gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Burgdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Burgdorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Burgdorf befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Burgdorf gilt: Hunde aus dem Tierheim Burgdorf: im ersten Jahr nach Übernahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Burgdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Burgdorf nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Burgdorf vom 16.12.2004 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.05.2019 (Amtsblatt Region Hannover Nr. 21/2019, in Kraft seit 01.07.2019)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Mai 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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