Hundesteuer Wolfsburg 2026
In Wolfsburg kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2023.
Für Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim halbiert sich die Steuer auf Antrag für ein Jahr.
Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Steuersätze in Wolfsburg
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 420 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten und Hunde des Kreisjägermeisters in notwendiger Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinsanstalten untergebracht sind
- Wachhunde des Bewachungsgewerbes und betriebsnotwendige Hunde
- Herdengebrauchshunde berufsmäßiger Schäfer oder Hirten
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim, für ein Jahr
- 50 % für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Wolfsburg anmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 15.02. oder halbjährlich zum 01.04. und 01.10.)
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Wolfsburg im Vergleich
Wolfsburg entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Wolfsburg Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wolfsburg | – | 108 € | 252 € |
| Braunschweig | 25 km | 120 € | 324 € |
| Wolfenbüttel | 33 km | 90 € | 222 € |
| Peine | 39 km | 96 € | 240 € |
| Salzgitter | 43 km | 100 € | 240 € |
| Celle | 53 km | 78 € | 198 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Mai 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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