Hundesteuer Stockach 2026

In Stockach kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Wachhunde für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude sind auf Antrag steuerfrei.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Stockach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3: verhaltensbedingt gefährliche Hunde sowie insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; zweiter und jeder weitere Kampfhund oder gefährliche Hund 960 € jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Stockach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 360 € 3.600 €
3 Hunde 600 € 6.000 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Stockach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Stockach an. Hund in Stockach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Stockach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Stockach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, bei nachgewiesener Eignung
  • Wachhunde für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag: 180 € für bis zu 5 Hunde, bei mehr als 5 Hunden Verdoppelung für jeweils bis zu 5 weitere Hunde auf 360 €; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintragung und Zucht in den letzten drei Kalenderjahren

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Stockach im Vergleich

Stockach entspricht genau dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Stockach Platz 43 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Stockach Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Stockach–120 €360 €
Radolfzell am Bodensee 13 km 120 € 360 €
Überlingen 14 km 108 € 324 €
Singen (Hohentwiel) 16 km 96 € 288 €
Tuttlingen 21 km 120 € 360 €
Konstanz 24 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stockach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stockach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Stockach 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Stockach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Stockach 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Stockach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Stockach innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Stockach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Stockach nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer, beschlossen am 05.11.2025, Stockach Informiert vom 14.11.2025, Seite 19
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. November 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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