Hundesteuer Konstanz 2026

In Konstanz kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Konstanz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund900 €

Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 600 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Baden-Württemberg) genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration (§ 5 Abs. 1 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Diensthunde der Polizei, der Bundeswehr oder des Zolls (Steuer wird nicht erhoben)

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter (mind. zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Zuchtbuch einer gemeinnützigen Züchtervereinigung): 240 € je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde nochmals 240 €; nicht für Kampfhunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Konstanz anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Konstanz abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Konstanz im Vergleich

Konstanz entspricht genau dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Konstanz Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Konstanz–120 €360 €
Friedrichshafen 23 km 132 € 396 €
Ravensburg 35 km 108 € 324 €
Villingen-Schwenningen 69 km 132 € 396 €
Kempten (Allgäu) 86 km 70 € 170 €
Reutlingen 92 km 156 € 468 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz vom 29.05.2008, geändert am 20.07.2017, 26.09.2019 und 16.12.2021 (ausgefertigt 17.12.2021, in Kraft 01.01.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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