Hundesteuer Singen (Hohentwiel) 2026

In Singen (Hohentwiel) kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde aus dem Singener Tierheim sind im ersten Jahr steuerfrei. Für den ersten Kampfhund gelten 600 €, für jeden weiteren 1.200 €.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Singen (Hohentwiel)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund96 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: gefährlich auffällige Hunde sowie insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Kreuzungen, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Singen (Hohentwiel)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 288 € 2.880 €
3 Hunde 480 € 4.800 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Singen (Hohentwiel): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Singen (Hohentwiel) an. Hund in Singen (Hohentwiel) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Singen (Hohentwiel) gilt:
    • Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Singen aufgenommen wurden: 12 Monate (nur erster Hund)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Menschen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl, aG oder H; nur erster Hund)
  • Geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz
  • Zertifizierte Therapie- oder Begleithunde im regelmäßigen Einsatz
  • Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Singen aufgenommen wurden: 12 Monate (nur erster Hund)

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter: das Doppelte des Satzes für einen Hund je bis zu fünf Hunde (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Singen (Hohentwiel) im Vergleich

Singen (Hohentwiel) liegt 24 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Singen (Hohentwiel) Platz 4 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Singen (Hohentwiel) Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Singen (Hohentwiel)–96 €288 €
Radolfzell am Bodensee 10 km 120 € 360 €
Tuttlingen 25 km 120 € 360 €
Konstanz 28 km 120 € 360 €
Villingen-Schwenningen 43 km 132 € 396 €
Friedrichshafen 50 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Singen (Hohentwiel)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Singen (Hohentwiel) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Singen (Hohentwiel) 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Singen (Hohentwiel) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Singen (Hohentwiel) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Singen (Hohentwiel) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Singen (Hohentwiel) innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Singen (Hohentwiel) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Singen (Hohentwiel) gilt: Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Singen aufgenommen wurden: 12 Monate (nur erster Hund).

Wann ist die Hundesteuer in Singen (Hohentwiel) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Singen (Hohentwiel) nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Singen (Hohentwiel) (Hundesteuersatzung, HundeStS) vom 24.10.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Oktober 2023
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden