Hundesteuer Tuttlingen 2026

In Tuttlingen kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Tuttlingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Von der Ortspolizeibehörde festgestellte Hunde nach § 1 PolVO, gefährliche Hunde nach § 2 PolVO sowie Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Tuttlingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 360 € 3.600 €
3 Hunde 600 € 6.000 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Tuttlingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Tuttlingen an. Hund in Tuttlingen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Tuttlingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich
  • Befreiung jeweils nur für den ersten Hund

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Satzes für den ersten Hund (240 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 240 €

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Tuttlingen im Vergleich

Tuttlingen entspricht genau dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Tuttlingen Platz 30 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Tuttlingen Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Tuttlingen–120 €360 €
Singen (Hohentwiel) 25 km 96 € 288 €
Villingen-Schwenningen 28 km 132 € 396 €
Radolfzell am Bodensee 29 km 120 € 360 €
Albstadt 30 km 98 € 294 €
Balingen 32 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Tuttlingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Tuttlingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Tuttlingen 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Tuttlingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Tuttlingen 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Tuttlingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Tuttlingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Tuttlingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Tuttlingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Tuttlingen vom 01.12.2023, beschlossen am 13.11.2023, in Kraft ab 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. November 2023
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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