Hundesteuer Rottweil 2026

In Rottweil kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr

Steuersätze in Rottweil

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rottweil?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 132 € 1.320 €
2 Hunde 396 € 3.960 €
3 Hunde 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rottweil: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rottweil an. Hund in Rottweil anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rottweil
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rottweil abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem maßgebenden Zeitpunkt

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für anerkannte Hundezüchter nach § 7: 132 € je angefangene fünf Hunde; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, und Zucht innerhalb der letzten drei Kalenderjahre

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Rottweil im Vergleich

Rottweil liegt 12 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rottweil Platz 64 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rottweil Platz 630 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rottweil–132 €396 €
Villingen-Schwenningen 17 km 132 € 396 €
Geislingen 19 km 90 € 270 €
Balingen 20 km 108 € 324 €
Tuttlingen 25 km 120 € 360 €
Donaueschingen 26 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rottweil

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rottweil für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rottweil 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rottweil einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Rottweil gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Rottweil anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rottweil innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Rottweil fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rottweil nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Rottweil vom 24.11.2010, zuletzt geändert am 21.07.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Juli 2021
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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