Hundesteuer Donaueschingen 2026

In Donaueschingen kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Steuerbefreiungen gelten nur für den ersten Hund.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen432 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Donaueschingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund900 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung; insbesondere American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration; gefährliche Hunde aufgrund ihres Verhaltens nach Feststellung der Ortspolizeibehörde. Jeder weitere Kampfhund oder gefährliche Hund: 1.800 € jährlich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Donaueschingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 432 € 4.320 €
3 Hunde 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 900 € 9.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Donaueschingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Donaueschingen an. Hund in Donaueschingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Donaueschingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Donaueschingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Nachweislich geeignete Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern
  • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Wachhunde für Gebäude mit mehr als 200 Metern Luftlinie Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Jagdlich brauchbare Hunde jagdausübungsberechtigter Personen mit gültigem Jahresjagdschein und Brauchbarkeitsprüfung, entsprechender jagdlicher Prüfung oder Anerkennung als Nachsuchehund
  • Alle Befreiungen nur auf Antrag und nur für den ersten Hund; grundsätzlich nicht für Kampfhunde oder gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für anerkannte Hundezüchter: 360 € jährlich für jeweils bis zu 5 Hunde derselben Rasse; mindestens zwei rassereine Hunde, darunter eine zuchtfähige Hündin, und Zuchtbucheintragung erforderlich; keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren oder für Kampfhunde und gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Donaueschingen im Vergleich

Donaueschingen liegt 24 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Donaueschingen Platz 78 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Donaueschingen Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Donaueschingen–144 €432 €
Villingen-Schwenningen 12 km 132 € 396 €
Tuttlingen 24 km 120 € 360 €
Rottweil 26 km 132 € 396 €
Singen (Hohentwiel) 33 km 96 € 288 €
Stockach 40 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Donaueschingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Donaueschingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Donaueschingen 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Donaueschingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Donaueschingen 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Donaueschingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Donaueschingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Donaueschingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Donaueschingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung vom 05. November 2024 über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Donaueschingen (Hundesteuersatzung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. November 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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