Hundesteuer Villingen-Schwenningen 2026
In Villingen-Schwenningen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Villingen-Schwenningen
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 768 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 396 €, drei Hunde 660 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen (vermutet); im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (ab Prüfung und sechs Monate rückwirkend)
- Hunde anerkannter Jagdhunderassen mit Brauchbarkeitsprüfung, gültigem Jagdschein und dauerhafter Jagdgelegenheit auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen
- Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde, die ausschließlich zur Bewachung alleinstehender, bewohnter Gebäude oder Wirtschaftsgebäude gehalten werden, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung): 132 € für bis zu 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde weitere 132 €
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Villingen-Schwenningen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Villingen-Schwenningen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Villingen-Schwenningen im Vergleich
Villingen-Schwenningen liegt 12 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Villingen-Schwenningen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Villingen-Schwenningen | – | 132 € | 396 € |
| Freiburg im Breisgau | 46 km | 120 € | 360 € |
| Lahr/Schwarzwald | 53 km | 100 € | 300 € |
| Offenburg | 60 km | 120 € | 360 € |
| Tübingen | 68 km | 144 € | 288 € |
| Konstanz | 69 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen vom 13.11.1996, geändert am 13.12.2000, 28.11.2001, 26.11.2003 und 17.11.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. November 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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