Hundesteuer Waldkirch 2026
Stand: Satzung vom 22. Oktober 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Waldkirch kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Neben einem Kampfhund gehaltene andere Hunde werden als weitere Hunde mit jeweils 288 € jährlich besteuert.
Steuersätze in Waldkirch
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: aufgrund ihres Verhaltens für Menschen oder Tiere gefährliche Hunde; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.200 € jährlich; keine Steuervergünstigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waldkirch?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 432 € | 4.320 € |
| 3 Hunde | 720 € | 7.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Waldkirch: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten bei der Stadt Waldkirch an. Hund in Waldkirch anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Waldkirch
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Waldkirch abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit erfolgreicher Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern mit nachgewiesener Eignung
- Wachhunde für Gebäude außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile mit mindestens 150 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude; landwirtschaftliche Anwesen mit Leibgedingwohnhaus gelten als Einheit
- Beim Landesjagdverband registrierte und eingesetzte Nachsuchehunde nach § 39 JWMG sowie Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung einschließlich Stöbern, jeweils bei gültigem Jagdschein
- Ehemals nach § 6 Nr. 2 oder 5 befreite Hunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Zivilschutz oder als Nachsuchehunde eingesetzt werden können
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit erfolgreicher Schutzhundeprüfung III oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung innerhalb von zwölf Monaten vor Jahresbeginn beziehungsweise Beginn der Steuerpflicht
- Zwingersteuer auf Antrag: 288 € je angefangene fünf Hunde bei eingetragener Zucht nach § 8; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; Zuchterfolg innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erforderlich; keine Kampfhunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Waldkirch im Vergleich
Waldkirch liegt 24 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Waldkirch Platz 78 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Waldkirch Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Waldkirch | – | 144 € | 432 € |
| Emmendingen | 9 km | 120 € | 360 € |
| Freiburg im Breisgau | 14 km | 120 € | 360 € |
| Lahr/Schwarzwald | 28 km | 100 € | 300 € |
| Villingen-Schwenningen | 37 km | 132 € | 396 € |
| Offenburg | 42 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waldkirch
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waldkirch für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Waldkirch 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Waldkirch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waldkirch 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Waldkirch anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Waldkirch innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Waldkirch fällig?
Die Hundesteuersatzung von Waldkirch nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Waldkirch vom 22.10.1996 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.10.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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