Hundesteuer Waldkirch 2026

In Waldkirch kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Neben einem Kampfhund gehaltene andere Hunde werden als weitere Hunde mit jeweils 288 € jährlich besteuert.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen432 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Waldkirch

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: aufgrund ihres Verhaltens für Menschen oder Tiere gefährliche Hunde; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.200 € jährlich; keine Steuervergünstigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waldkirch?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 432 € 4.320 €
3 Hunde 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Waldkirch: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten bei der Stadt Waldkirch an. Hund in Waldkirch anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Waldkirch
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Waldkirch abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit erfolgreicher Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern mit nachgewiesener Eignung
  • Wachhunde für Gebäude außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile mit mindestens 150 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude; landwirtschaftliche Anwesen mit Leibgedingwohnhaus gelten als Einheit
  • Beim Landesjagdverband registrierte und eingesetzte Nachsuchehunde nach § 39 JWMG sowie Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung einschließlich Stöbern, jeweils bei gültigem Jagdschein
  • Ehemals nach § 6 Nr. 2 oder 5 befreite Hunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Zivilschutz oder als Nachsuchehunde eingesetzt werden können

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde mit erfolgreicher Schutzhundeprüfung III oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung innerhalb von zwölf Monaten vor Jahresbeginn beziehungsweise Beginn der Steuerpflicht
  • Zwingersteuer auf Antrag: 288 € je angefangene fünf Hunde bei eingetragener Zucht nach § 8; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; Zuchterfolg innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erforderlich; keine Kampfhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Waldkirch im Vergleich

Waldkirch liegt 24 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Waldkirch Platz 78 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Waldkirch Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Waldkirch–144 €432 €
Emmendingen 9 km 120 € 360 €
Freiburg im Breisgau 14 km 120 € 360 €
Lahr/Schwarzwald 28 km 100 € 300 €
Villingen-Schwenningen 37 km 132 € 396 €
Offenburg 42 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waldkirch

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waldkirch für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Waldkirch 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Waldkirch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waldkirch 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Waldkirch anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Waldkirch innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Waldkirch fällig?

Die Hundesteuersatzung von Waldkirch nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Waldkirch vom 22.10.1996 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.10.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden