Hundesteuer Offenburg 2026

In Offenburg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Offenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund720 €

Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 600 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), Hunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH nach festgestellter Kampfhundeeigenschaft (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde; 720 € je Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, B1, aG oder H)
  • geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde / gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde, die von Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
  • 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III
  • Zwingersteuer 240 € je Zwinger für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin), auf Antrag; nicht für Kampfhunderassen

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Offenburg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Offenburg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Offenburg im Vergleich

Offenburg entspricht genau dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Offenburg Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Offenburg–120 €360 €
Lahr/Schwarzwald 15 km 100 € 300 €
Baden-Baden 39 km 110 € 330 €
Rastatt 47 km 96 € 288 €
Freiburg im Breisgau 53 km 120 € 360 €
Villingen-Schwenningen 60 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung 2011) vom 20.12.2022, in Kraft ab 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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