Hundesteuer Offenburg 2026
In Offenburg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Offenburg
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 600 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), Hunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH nach festgestellter Kampfhundeeigenschaft (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde; 720 € je Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, B1, aG oder H)
- geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde / gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde, die von Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
- 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III
- Zwingersteuer 240 € je Zwinger für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin), auf Antrag; nicht für Kampfhunderassen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Offenburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Offenburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Offenburg im Vergleich
Offenburg entspricht genau dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Offenburg Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Offenburg | – | 120 € | 360 € |
| Lahr/Schwarzwald | 15 km | 100 € | 300 € |
| Baden-Baden | 39 km | 110 € | 330 € |
| Rastatt | 47 km | 96 € | 288 € |
| Freiburg im Breisgau | 53 km | 120 € | 360 € |
| Villingen-Schwenningen | 60 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung 2011) vom 20.12.2022, in Kraft ab 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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