Hundesteuer Freudenstadt 2026

In Freudenstadt kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 120 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Jahressteuer auf 120 € für den ersten Hund, 240 € für jeden weiteren Hund und 700 € für den ersten Kampfhund.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr
Ab 1. Januar 2027120 €erster Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Freudenstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2022
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund108 €120 €
Zweiter Hund216 €240 €
Jeder weitere Hund216 €240 €
Gefährlicher Hund600 €700 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Kurzprotokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2026, TOP 17: Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2027, Stand 28. April 2026.

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 6 der Satzung: Hunde nach §§ 1 und 2 PolVO sowie American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration; bestandene Prüfung zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft führt nicht zur Steuerminderung; keine Befreiung oder Zwingerermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Freudenstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 108 € 120 € 1.200 €
2 Hunde 324 € 360 € 3.600 €
3 Hunde 540 € 600 € 6.000 €
1 gefährlicher Hund 600 € 700 € 7.000 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Freudenstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Freudenstadt an. Hund in Freudenstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Freudenstadt gilt:
    • Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Hunde aus dem Tierheim der Stadt Freudenstadt: erste zwölf Monate der Haltung befreit (keine Kampfhunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 108 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 120 €. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Freudenstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern mit nachgewiesener Eignung
  • Wachhunde zur erforderlichen Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
  • Hunde zu beruflichen Zwecken bei dienstlicher oder arbeitsvertraglicher Pflicht zur Hundehaltung
  • Jagdlich brauchbare Hunde von Jagdberechtigten, Wildtierschützern und anerkannten Nachsucheführern mit gültigem Jahresjagdschein
  • Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Hunde aus dem Tierheim der Stadt Freudenstadt: erste zwölf Monate der Haltung befreit (keine Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für eingetragene Zuchten mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter einer zuchtfähigen Hündin: doppelter Ersthundsatz für jeweils bis zu fünf Hunde; keine Kampfhunde und keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Freudenstadt im Vergleich

Freudenstadt liegt 12 € unter dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Freudenstadt Platz 23 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Freudenstadt Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Freudenstadt–108 €324 €
Horb am Neckar 21 km 120 € 360 €
Nagold 25 km 108 € 324 €
Achern 31 km 90 € 270 €
Bühl 33 km 96 € 288 €
Gernsbach 34 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freudenstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freudenstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Freudenstadt 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 360 €.

Gibt es in Freudenstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Freudenstadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 700 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Freudenstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Freudenstadt innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Freudenstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Freudenstadt gilt: Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Hunde aus dem Tierheim der Stadt Freudenstadt: erste zwölf Monate der Haltung befreit (keine Kampfhunde).

Wann ist die Hundesteuer in Freudenstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Freudenstadt nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Ändert sich die Hundesteuer in Freudenstadt 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 120 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freudenstadt vom 16.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. November 2021
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Kurzprotokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2026, TOP 17: Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2027 , Stand 28. April 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

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