Hundesteuer Freudenstadt 2027: Gemeinderat beschließt 120 € für den ersten Hund

Der Gemeinderat Freudenstadt hat eine neue Hundesteuersatzung ab 2027 beschlossen: 120 € statt 108 € für den ersten Hund, 240 € statt 216 € für jeden weiteren Hund und 700 € statt 600 € für den ersten Kampfhund. Die neue Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Hundesteuer in Freudenstadt pro Jahr
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Erster Hund108 €120 €
Zweiter Hund216 €240 €
Jeder weitere Hund216 €240 €
Zwei Hunde zusammen324 €360 €
Drei Hunde zusammen540 €600 €
Gefährlicher Hund600 €700 €

Die neuen Sätze hat der Rat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt hat am 28. April 2026 in öffentlicher Sitzung einer Neufassung der Hundesteuersatzung zugestimmt (Tagesordnungspunkt 17). Laut Kurzprotokoll fiel der Beschluss mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Die neuen Sätze

Freudenstadt staffelt nach der Reihenfolge der Hunde im Haushalt. Ab 2027 gilt:

  • erster Hund: 120 € im Jahr (bisher 108 €),
  • zweiter und jeder weitere Hund: je 240 € (bisher 216 €),
  • erster Kampfhund: 700 € (bisher 600 €),
  • zweiter und jeder weitere Kampfhund: je 1.400 € (bisher 1.200 €).

Mit einem Hund zahlen Sie also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 360 € statt 324 €.

Was noch offen ist

Die neue Satzung ist bei unserer Prüfung am 4. Oktober 2026 noch nicht im Stadtrecht oder in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Bekanntmachung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.

Eine Abweichung fällt im beschlossenen Satzungstext auf: Die bisherige Befreiung für Hunde aus dem Tierheim der Stadt Freudenstadt, die in den ersten zwölf Monaten steuerfrei sind, ist dort nicht mehr aufgeführt. Ob das in der veröffentlichten Fassung so bleibt, prüfen wir nach der Bekanntmachung.

Kampfhunde

Als Kampfhunde gelten nach dem neuen Satzungstext Hunde, die wegen rassespezifischer Merkmale oder besonderer Ausbildung als gefährlich gelten. Dazu nennt die Satzung eine Liste von Rassen und deren Kreuzungen. Wie bisher führt eine bestandene Prüfung zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft nicht zu einer niedrigeren Steuer.

Befreiungen und Zwingersteuer

Steuerfrei bleiben nach dem neuen Satzungstext unter anderem Hunde, die tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen dienen, geprüfte Rettungshunde, Hunde zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern, Wachhunde für Gebäude außerhalb geschlossener Ortsteile, Hunde, die beruflich gehalten werden müssen, und jagdlich brauchbare Hunde. Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag eine Zwingersteuer in Höhe des doppelten Ersthundsatzes.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung an. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu zahlen. Außerhalb des Hauses muss der Hund eine gültige Steuermarke sichtbar tragen.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Freudenstadt.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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