Hundesteuer Horb am Neckar 2026
Stand: Satzung vom 26. November 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Horb am Neckar kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Wer mit seinem Hund eine Begleithundeprüfung ablegt, bekommt die Kosten einmalig bis 200 € erstattet.
Steuersätze in Horb am Neckar
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: von der Ortspolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde, gefährliche Hunde nach § 1 PolVO sowie Rassen nach § 1 Abs. 2 und 3 PolVO und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration; eine bestandene Prüfung zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft senkt die Steuer nicht
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Horb am Neckar?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 3 Hunde | 600 € | 6.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Horb am Neckar: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Horb am Neckar an. Hund in Horb am Neckar anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Horb am Neckar
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Horb am Neckar abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zu beruflichen Zwecken bei dienstlicher oder arbeitsvertraglicher Pflicht zur Hundehaltung
- Jagdlich brauchbare Hunde von Jagdberechtigten, Wildtierschützern und anerkannten Nachsucheführern mit gültigem Jahresjagdschein
Ermäßigt wird
- Einmalige Erstattung der Kosten einer Begleithundeprüfung mit Sachkundenachweis bis 200 € (Prüfung nach dem 01.02.2020)
- Zwingersteuer für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Horb am Neckar im Vergleich
Horb am Neckar entspricht genau dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Horb am Neckar Platz 30 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Horb am Neckar Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Horb am Neckar | – | 120 € | 360 € |
| Rottenburg am Neckar | 18 km | 144 € | 432 € |
| Herrenberg | 21 km | 132 € | 396 € |
| Balingen | 22 km | 108 € | 324 € |
| Tübingen | 28 km | 144 € | 288 € |
| Böblingen | 35 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Horb am Neckar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Horb am Neckar für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Horb am Neckar 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Horb am Neckar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Horb am Neckar 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Horb am Neckar anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Horb am Neckar innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Horb am Neckar fällig?
Die Hundesteuersatzung von Horb am Neckar nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Horb am Neckar, Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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