Hundesteuer Rottenburg am Neckar 2026
Stand: Satzung vom 21. Oktober 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rottenburg am Neckar kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Zertifizierte Therapiehunde, die regelmäßig in Kitas, Schulen oder Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe arbeiten, sind ab dem Jahr nach der Prüfung steuerfrei.
Steuersätze in Rottenburg am Neckar
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach §§ 1 und 2 der Polizeiverordnung des Landes über das Halten gefährlicher Hunde; die Einstufung durch die Ortspolizeibehörde ist bindend
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rottenburg am Neckar?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 432 € | 4.320 € |
| 3 Hunde | 720 € | 7.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 720 € | 7.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rottenburg am Neckar: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rottenburg am Neckar an. Hund in Rottenburg am Neckar anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rottenburg am Neckar
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Jagdlich brauchbare Hunde von Jagdberechtigten, Wildtierschützern und anerkannten Nachsucheführern mit gültigem Jahresjagdschein
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich
- Zertifizierte Therapiehunde, die regelmäßig in Kitas, Schulen, Behinderten- oder Alteneinrichtungen eingesetzt werden (ab dem Folgejahr der Prüfung)
- Zertifizierte ASP-Kadaversuchhunde, die für den Seuchenfall bereitgehalten werden (ab dem Folgejahr der Prüfung)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (288 €)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Rottenburg am Neckar im Vergleich
Rottenburg am Neckar liegt 24 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rottenburg am Neckar Platz 57 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rottenburg am Neckar Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rottenburg am Neckar | – | 144 € | 432 € |
| Tübingen | 10 km | 144 € | 288 € |
| Herrenberg | 14 km | 132 € | 396 € |
| Horb am Neckar | 18 km | 120 € | 360 € |
| Reutlingen | 20 km | 156 € | 468 € |
| Böblingen | 24 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rottenburg am Neckar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rottenburg am Neckar für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rottenburg am Neckar 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rottenburg am Neckar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rottenburg am Neckar 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rottenburg am Neckar anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rottenburg am Neckar innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Rottenburg am Neckar fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rottenburg am Neckar nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Rottenburg am Neckar vom 05.07.2022 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.10.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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