Hundesteuer Mössingen 2026

In Mössingen kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 144 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die jährliche Steuer auf 144 € für den ersten und 288 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Ab 1. Januar 2027144 €erster Hund, beschlossen

Steuersätze in Mössingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2021
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund120 €144 €
Zweiter Hund240 €288 €
Jeder weitere Hund240 €288 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satzkein erhöhter Satz

Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 21.09.2026, Stand 21. September 2026.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mössingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 120 € 144 € 1.440 €
2 Hunde 360 € 432 € 4.320 €
3 Hunde 600 € 720 € 7.200 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Mössingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten bei der Stadt Mössingen an. Hund in Mössingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Mössingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 120 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 144 €. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mössingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (Prüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate)
  • Hunde zur erforderlichen Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
  • Hunde, die nach der DVO JWMG als Nachsuchengespanne anerkannt werden

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 240 € je angefangene 5 Hunde derselben Rasse, sofern in den letzten drei Kalenderjahren gezüchtet wurde
  • Vollständiger oder teilweiser Erlass auf Antrag bei unbilliger Härte

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Mössingen im Vergleich

Mössingen entspricht genau dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Mössingen Platz 43 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mössingen Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mössingen–120 €360 €
Hechingen 9 km 84 € 252 €
Rottenburg am Neckar 12 km 144 € 432 €
Tübingen 13 km 144 € 288 €
Rangendingen 13 km 150 € 450 €
Pfullingen 14 km 140 € 420 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mössingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mössingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Mössingen 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 432 €.

Gibt es in Mössingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Mössingen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Mössingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Mössingen innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Mössingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Mössingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Ändert sich die Hundesteuer in Mössingen 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 144 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 04.11.1996 in der Fassung vom 02.03.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. März 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 21.09.2026 , Stand 21. September 2026

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