Hundesteuer Mössingen 2026
Stand: Satzung vom 2. März 2020, geprüft am 4. Oktober 2026
In Mössingen kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 144 €.
Ab 1. Januar 2027 steigt die jährliche Steuer auf 144 € für den ersten und 288 € für jeden weiteren Hund.
Meldung: Hundesteuer Mössingen 2027: 144 € statt 120 € für den ersten Hund
Steuersätze in Mössingen
| Pro Hund | derzeit | ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 120 € | 144 € |
| Zweiter Hund | 240 € | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € | 288 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz | kein erhöhter Satz |
Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 21.09.2026, Stand 21. September 2026.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mössingen?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 360 € | 432 € | 4.320 € |
| 3 Hunde | 600 € | 720 € | 7.200 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Mössingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten bei der Stadt Mössingen an. Hund in Mössingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Mössingen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 120 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 144 €. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mössingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (Prüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate)
- Hunde zur erforderlichen Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Hunde, die nach der DVO JWMG als Nachsuchengespanne anerkannt werden
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 240 € je angefangene 5 Hunde derselben Rasse, sofern in den letzten drei Kalenderjahren gezüchtet wurde
- Vollständiger oder teilweiser Erlass auf Antrag bei unbilliger Härte
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Mössingen im Vergleich
Mössingen entspricht genau dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Mössingen Platz 43 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mössingen Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mössingen | – | 120 € | 360 € |
| Hechingen | 9 km | 84 € | 252 € |
| Rottenburg am Neckar | 12 km | 144 € | 432 € |
| Tübingen | 13 km | 144 € | 288 € |
| Rangendingen | 13 km | 150 € | 450 € |
| Pfullingen | 14 km | 140 € | 420 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mössingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mössingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Mössingen 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 432 €.
Gibt es in Mössingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Mössingen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Mössingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Mössingen innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Mössingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Mössingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Ändert sich die Hundesteuer in Mössingen 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 144 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 04.11.1996 in der Fassung vom 02.03.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. März 2020
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 21.09.2026 , Stand 21. September 2026
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