Hundesteuer Mössingen 2027: 144 € statt 120 € für den ersten Hund
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Mössingen erhöht die Hundesteuer ab 2027: 144 € statt 120 € für den ersten Hund und 288 € statt 240 € für jeden weiteren. Die Änderungssatzung ist beschlossen und veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 120 € | 144 € |
| Zweiter Hund | 240 € | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € | 288 € |
| Zwei Hunde zusammen | 360 € | 432 € |
| Drei Hunde zusammen | 600 € | 720 € |
| Gefährlicher Hund | kein gesonderter Satz | kein gesonderter Satz |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Gemeinderat der Stadt Mössingen hat in seiner Sitzung am 21. September 2026 die Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2027 beschlossen. Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 21. September 2026 wurde am 29. September 2026 ausgefertigt und auf der Seite Amtliche Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Geändert wird § 5 der Satzung, also die Steuersätze. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 144 € im Jahr (bisher 120 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 288 € (bisher 240 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 24 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 432 € statt 360 €. Einen eigenen Satz für gefährliche Hunde gibt es in Mössingen weiterhin nicht.
Zwingersteuer
Die Zwingersteuer für anerkannte Züchter beträgt das Doppelte des Ersthundsatzes je angefangene fünf Hunde. Mit der Erhöhung sind das ab 2027 288 € statt 240 €. Voraussetzung bleibt unter anderem, dass Zwinger und Hunde in ein anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sind und in den letzten drei Kalenderjahren gezüchtet wurde.
Was gleich bleibt
Steuerfrei bleiben Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde, Hunde zur erforderlichen Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und anerkannte Nachsuchengespanne. Steuerbefreite Hunde zählen bei der Berechnung des zweiten und weiteren Hundes nicht mit. Bei unbilliger Härte kann die Steuer auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Was Hundehalter tun müssen
Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats an, nachdem Sie ihn aufgenommen haben oder er älter als drei Monate geworden ist. Die Steuermarke muss der Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Formulare finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Mössingen.
Quellen
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 21.09.2026, Stand 21. September 2026
- Stadt Mössingen: Amtliche Bekanntmachungen, Stand 29. September 2026
- Stadt Mössingen: Sitzung des Gemeinderates am Montag, 21. September 2026, Stand 17. September 2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mössingen vom 04.11.1996 in der Fassung vom 02.03.2020 (bis 31.12.2026), Stand 2. März 2020
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