Hundesteuer Pfullingen 2026
Stand: Satzung vom 9. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Pfullingen kostet der erste Hund 140 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 280 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für Kampfhunde sinkt die jährliche Steuer nach bestandener Verhaltensprüfung auf 700 €.
Steuersätze in Pfullingen
| Erster Hund | 140 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 280 € |
| Jeder weitere Hund | 280 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 bis 3 PolVOgH einschließlich der genannten Kreuzungen sowie durch die Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5; Kampfhunde nach bestandener Prüfung gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH: 700 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pfullingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 140 € | 1.400 € |
| 2 Hunde | 420 € | 4.200 € |
| 3 Hunde | 700 € | 7.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 800 € | 8.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pfullingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Pfullingen an. Hund in Pfullingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pfullingen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 140 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, im Übrigen zu Beginn des Kalenderjahres.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pfullingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Pfullingen
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 140 € | 280 € | 800 € |
| 1.1.2018 bis 31.12.2025[2] | 120 € | 120 € | 600 € |
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Pfullingen vom 9. Dezember 2025, ausgefertigt am 11. Dezember 2025
- Hundesteuersatzung der Stadt Pfullingen vom 2. Dezember 2014 in der Fassung vom 7. November 2017, gültig ab 1. Januar 2018
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern bei nachgewiesener Eignung und Nutzung
- Geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung; Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate
- Jagdlich brauchbare und nachweislich jagdlich eingesetzte Hunde bei gültigem Jagdschein und Jagdausübung des Halters
- Ein Wachhund je Grundstück für Gebäude mindestens 200 m Luftlinie außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Ermäßigt wird
- Kampfhunde nach bestandener Prüfung gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH: 700 € statt 800 € jährlich
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 350 € für bis zu fünf Hunde, weitere 350 € je weitere fünf Hunde; keine Kampfhunde oder gefährlichen Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Pfullingen im Vergleich
Pfullingen liegt 20 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg steht Pfullingen auf Platz 77 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden steht Pfullingen auf Platz 659 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pfullingen | – | 140 € | 420 € |
| Reutlingen | 3 km | 156 € | 468 € |
| Metzingen | 9 km | 120 € | 360 € |
| Tübingen | 14 km | 144 € | 288 € |
| Mössingen | 14 km | 120 € | 360 € |
| Nürtingen | 20 km | 132 € | 392 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pfullingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pfullingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pfullingen 420 € im Jahr: 140 € für den ersten und 280 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pfullingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pfullingen 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 140 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pfullingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pfullingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Pfullingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pfullingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, im Übrigen zu Beginn des Kalenderjahres.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Pfullingen vom 9. Dezember 2025, ausgefertigt am 11. Dezember 2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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