Hundesteuer Reutlingen 2026

In Reutlingen kostet der erste Hund 156 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 312 €. Für einen gefährlichen Hund werden 936 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 1. Januar 2026 gelten höhere Sätze; für jeden weiteren gefährlichen Hund werden 1.872 € im Jahr fällig.

Erster Hund156 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen468 €pro Jahr
Gefährlicher Hund936 €pro Jahr

Steuersätze in Reutlingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund156 €
Zweiter Hund312 €
Jeder weitere Hund312 €
Gefährlicher Hund936 €

Zusammen kosten zwei Hunde 468 €, drei Hunde 780 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 HStS: unwiderlegbar vermutete Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde festgestellte Hunde

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde schwerbehinderter Personen (GdB mind. 50, Assistenzhundeausbildung), ein Hund je Haushalt
  • Rettungs- oder Suchhunde mit bestandener Rettungshundeprüfung
  • Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung bei gültigem Jagdschein, ein Hund je Haushalt
  • Ehemalige Rettungs- oder Suchhunde nach mind. 5 Jahren Einsatz, die aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschieden sind
  • Ehemalige Diensthunde (Bundeswehr, Polizei, Zoll) nach mind. 5 Dienstjahren

Ermäßigt wird

  • 50 % für alleinstehende Hundehalter ab 60 Jahren, deren monatliches Einkommen einschließlich Wohngeld nach Abzug der Nettomiete das Doppelte des Eckregelsatzes der Sozialhilfe nicht übersteigt

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Reutlingen anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Reutlingen im Vergleich

Reutlingen liegt 36 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Reutlingen Platz 185 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Reutlingen–156 €468 €
Tübingen 12 km 144 € 288 €
Böblingen 26 km 120 € 360 €
Esslingen am Neckar 29 km 132 € 396 €
Sindelfingen 29 km 120 € 360 €
Stuttgart 32 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Stadt Reutlingen vom 18. November 2025 (Ausfertigung, veröffentlicht 23.12.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. November 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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