Hundesteuer Rangendingen 2026

In Rangendingen kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Geeignete Wachhunde für Gebäude außerhalb bebauter Ortsteile können unter den Satzungsvoraussetzungen auf Antrag steuerfrei sein.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen450 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Rangendingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund150 €
Zweiter Hund300 €
Jeder weitere Hund300 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 4: Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren annehmen lässt; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rangendingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 150 € 1.500 €
2 Hunde 450 € 4.500 €
3 Hunde 750 € 7.500 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rangendingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten bei der Gemeinde Rangendingen an. Hund in Rangendingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rangendingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 150 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rangendingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung; Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate
  • Auf Antrag: jagdlich brauchbare Hunde von Forstbediensteten, anerkannten Nachsucheführern, Wildtierschützern und jagdausübungsberechtigten Personen mit gültigem Jagdschein und vorgeschriebenem Brauchbarkeitsnachweis
  • Auf Antrag: höchstens ein geeigneter Wachhund für baurechtlich zulässige Gebäude außerhalb bebauter Ortsteile bei örtlicher Erforderlichkeit, insbesondere bei mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • Auf Antrag: ausgebildete Assistenz- und Therapiehunde nach erfolgreich abgelegter Assistenzhund-Team-Prüfung

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag: 300 € für bis zu fünf Hunde, je bis zu fünf weitere Hunde zusätzlich 300 €; mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, und Eintragung in ein anerkanntes Zuchtbuch; keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren oder für Kampfhundezucht

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Rangendingen im Vergleich

Rangendingen liegt 30 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rangendingen Platz 94 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rangendingen Platz 685 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rangendingen–150 €450 €
Hechingen 7 km 84 € 252 €
Rottenburg am Neckar 11 km 144 € 432 €
Geislingen 12 km 90 € 270 €
Balingen 12 km 108 € 324 €
Mössingen 13 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rangendingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rangendingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rangendingen 450 € im Jahr: 150 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rangendingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rangendingen 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 150 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rangendingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rangendingen innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Rangendingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rangendingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Rangendingen vom 15.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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