Hundesteuer Herrenberg 2026

In Herrenberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 686 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 144 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 144 € für den ersten und 288 € für jeden weiteren Hund (Kampfhund 760 €); Steuermarken gibt es dann nicht mehr.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Gefährlicher Hund686 €pro Jahr
Ab 1. Januar 2027144 €erster Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Herrenberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2022
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund132 €144 €
Zweiter Hund264 €288 €
Jeder weitere Hund264 €288 €
Gefährlicher Hund686 €760 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 12.11.1996, vom 29.09.2026 (Anlage 1 zu DS 2026-093; Beschluss Gemeinderat 29.09.2026), Stand 29. September 2026.

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Herrenberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 132 € 144 € 1.440 €
2 Hunde 396 € 432 € 4.320 €
3 Hunde 660 € 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 686 € 760 € 7.600 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Herrenberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Herrenberg an. Hund in Herrenberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Herrenberg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 132 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 144 €. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Herrenberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Kampfhunde, wenn der Halter eine bestandene Verhaltensprüfung und Begleithundeprüfung nachweist
  • 50 % für Halter, die mit ihrem Hund bis zum Vorjahr die Internationale Gebrauchshundeprüfung Stufe 3 (IPO 3) bestanden haben
  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (264 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 264 €

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Herrenberg im Vergleich

Herrenberg liegt 12 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Herrenberg Platz 45 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Herrenberg Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Herrenberg–132 €396 €
Rottenburg am Neckar 14 km 144 € 432 €
Böblingen 14 km 120 € 360 €
Tübingen 16 km 144 € 288 €
Sindelfingen 16 km 120 € 360 €
Horb am Neckar 21 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Herrenberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Herrenberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Herrenberg 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 432 €.

Gibt es in Herrenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Herrenberg 686 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 760 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Herrenberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Herrenberg innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Herrenberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Herrenberg nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Ändert sich die Hundesteuer in Herrenberg 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 144 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Herrenberg vom 12.11.1996 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen bis 16.03.2021 (ab 01.01.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. März 2021
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 12.11.1996, vom 29.09.2026 (Anlage 1 zu DS 2026-093; Beschluss Gemeinderat 29.09.2026) , Stand 29. September 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

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