Hundesteuer Bühl 2026
Stand: Satzung vom 27. November 2013, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bühl kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Hunde aus dem Tierheim sind ein Jahr steuerfrei und zahlen danach auf Antrag nur die halbe Steuer.
Steuersätze in Bühl
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 768 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bühl?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 480 € | 4.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 768 € | 7.680 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bühl: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Bühl an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bühl gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde aus einem Tierheim (nach den ersten zwölf steuerfreien Monaten)
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (192 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 192 € (nicht für Kampfhunde)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Bühl im Vergleich
Bühl liegt 24 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Bühl Platz 4 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bühl Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bühl | – | 96 € | 288 € |
| Achern | 9 km | 90 € | 270 € |
| Baden-Baden | 11 km | 110 € | 330 € |
| Gaggenau | 18 km | 108 € | 324 € |
| Rastatt | 19 km | 96 € | 288 € |
| Kehl | 27 km | 96 € | 288 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bühl
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bühl für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bühl 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bühl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bühl 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bühl anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bühl innerhalb von 1 Monat anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bühl befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bühl gilt: Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims).
Wann ist die Hundesteuer in Bühl fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bühl nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27.11.2013, in Kraft ab 01.01.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. November 2013
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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