Hundesteuer Bühl 2026

In Bühl kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Hunde aus dem Tierheim sind ein Jahr steuerfrei und zahlen danach auf Antrag nur die halbe Steuer.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Gefährlicher Hund768 €pro Jahr

Steuersätze in Bühl

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund96 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund768 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bühl?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 288 € 2.880 €
3 Hunde 480 € 4.800 €
1 gefährlicher Hund 768 € 7.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bühl: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Bühl an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Bühl gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde aus einem Tierheim (nach den ersten zwölf steuerfreien Monaten)
  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (192 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 192 € (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Bühl im Vergleich

Bühl liegt 24 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Bühl Platz 4 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bühl Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bühl–96 €288 €
Achern 9 km 90 € 270 €
Baden-Baden 11 km 110 € 330 €
Gaggenau 18 km 108 € 324 €
Rastatt 19 km 96 € 288 €
Kehl 27 km 96 € 288 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bühl

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bühl für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bühl 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bühl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bühl 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bühl anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bühl innerhalb von 1 Monat anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Bühl befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bühl gilt: Hunde aus einem Tierheim: die ersten zwölf Monate befreit (Bestätigung des Tierheims).

Wann ist die Hundesteuer in Bühl fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bühl nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27.11.2013, in Kraft ab 01.01.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2013
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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