Hundesteuer Baden-Baden 2026

In Baden-Baden kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 220 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2008.

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde halbiert sich die Steuer von 600 € auf 300 €, wenn der Hund den Verhaltenstest bestanden hat.

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen330 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Baden-Baden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2008
Erster Hund110 €
Zweiter Hund220 €
Jeder weitere Hund220 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 330 €, drei Hunde 550 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), Kampfhunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH bei festgestellter Kampfhundeigenschaft sowie im Einzelfall gefährliche Hunde; 600 € je Hund, 300 € nach bestandenem Verhaltenstest

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl oder H)
  • Rettungshunde mit im Vorjahr bestandener Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde/gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde dauerhaft bewohnter Gebäude im Außenbereich mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • Zwingersteuer für Züchter: 55 € (halber Satz) bis 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 55 €
  • Kampfhunde/gefährliche Hunde: 300 € statt 600 € nach bestandenem Verhaltenstest nach § 1 Abs. 4 PolVOgH

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Baden-Baden anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Baden-Baden abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Baden-Baden im Vergleich

Baden-Baden liegt 10 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Baden-Baden Platz 111 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Baden-Baden–110 €330 €
Rastatt 11 km 96 € 288 €
Karlsruhe 30 km 144 € 288 €
Pforzheim 37 km 120 € 360 €
Offenburg 39 km 120 € 360 €
Lahr/Schwarzwald 54 km 100 € 300 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Stadtkreis Baden-Baden (Hundesteuersatzung) vom 24. September 2007, in Kraft 01.01.2008
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. September 2007
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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