Hundesteuer Bad Herrenalb 2026
Stand: Satzung vom 26. November 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Herrenalb kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Nach erfolgreicher Begleithundeprüfung oder weiteren anerkannten Prüfungen sind auf Antrag 50 % Ermäßigung möglich, außer für gefährliche Hunde.
Steuersätze in Bad Herrenalb
| Erster Hund | 150 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 300 € |
| Jeder weitere Hund | 300 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5a: erhöhte Verletzungsgefahr oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit; insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu, Cane Corso, Ca de Bou, American Bulldog, Rottweiler, Presa Canario und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; außerdem Hunde, die Menschen oder Nutz-, Haus- oder Hoftiere angefallen und verletzt haben, außer bei zulässiger und gekennzeichneter Bewachung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Herrenalb?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 150 € | 1.500 € |
| 2 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 3 Hunde | 750 € | 7.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Herrenalb: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Bad Herrenalb an. Hund in Bad Herrenalb anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bad Herrenalb gilt:
- Hunde aus dem Tierasyl oder Tierheim: ein Jahr ab Übernahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 150 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Herrenalb abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Bad Herrenalb
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 150 € | 300 € | 600 € |
| 1.1.2025 bis 31.12.2025[2] | 120 € | 260 € | 600 € |
- Satzung vom 26. November 2025 über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 27. November 2024
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Herrenalb vom 27.11.2024
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung; Prüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate
- Hunde ausschließlich zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern bei nachgewiesener Eignung
- Wachhunde für Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt oder im Außenbereich
- Hunde aus dem Tierasyl oder Tierheim: ein Jahr ab Übernahme befreit
- Für den Jagdschutz erforderliche Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdpächtern und bestätigten Jagdaufsehern
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag nach erfolgreicher Begleithundeprüfung, Therapiehundeprüfung, Teamtest oder Schutzhundeprüfung I, II oder III nach der Prüfungsverordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: dreifacher Steuersatz nach § 5 Abs. 1 je angefangene fünf Hunde; Zucht innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erforderlich
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Herrenalb im Vergleich
Bad Herrenalb liegt 30 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Bad Herrenalb Platz 94 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Herrenalb Platz 685 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Herrenalb | – | 150 € | 450 € |
| Gernsbach | 8 km | 120 € | 360 € |
| Gaggenau | 9 km | 108 € | 324 € |
| Baden-Baden | 15 km | 110 € | 330 € |
| Ettlingen | 16 km | 99 € | 297 € |
| Rastatt | 19 km | 96 € | 288 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Herrenalb
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Herrenalb für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Herrenalb 450 € im Jahr: 150 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Herrenalb einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Herrenalb 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 150 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Herrenalb anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Herrenalb innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Herrenalb befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Herrenalb gilt: Hunde aus dem Tierasyl oder Tierheim: ein Jahr ab Übernahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Herrenalb fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Herrenalb nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung vom 26. November 2025 über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 27. November 2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden