Hundesteuer Gaggenau 2026
Stand: Satzung vom 17. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Gaggenau kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 690 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung zahlen auf Antrag nur 90 € im Jahr. Ab 2027 gibt es keine Steuermarken mehr; der Steuerbescheid dient dann als Nachweis.
Steuersätze in Gaggenau
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 690 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gaggenau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 690 € | 6.900 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gaggenau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Gaggenau an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gaggenau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde in Ausbildung (ab bestandener erster Modulprüfung) oder mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
- Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchhunde im Einsatz
- Beim TCRH registrierte und gelistete Kadaversuchhunde
Ermäßigt wird
- Auf 54 € für Hunde mit bestandener Internationaler Gebrauchshundeprüfung (IGP) Stufe 1 bis 3 im Vorjahr
- Auf 90 € für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung im Vorjahr
- Auf 54 € für jagdlich brauchbare Hunde, die im Vorjahr für Jagd oder Nachsuche eingesetzt wurden
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (216 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 216 € (nicht für Kampfhunde)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Gaggenau im Vergleich
Gaggenau liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Gaggenau Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Gaggenau Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gaggenau | – | 108 € | 324 € |
| Baden-Baden | 8 km | 110 € | 330 € |
| Rastatt | 10 km | 96 € | 288 € |
| Ettlingen | 16 km | 99 € | 297 € |
| Bühl | 18 km | 96 € | 288 € |
| Karlsruhe | 23 km | 144 € | 288 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gaggenau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gaggenau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gaggenau 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gaggenau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gaggenau 690 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gaggenau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gaggenau innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Gaggenau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gaggenau nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Großen Kreisstadt Gaggenau über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), beschlossen am 17.11.2025, in Kraft ab 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden