Hundesteuer Bietigheim 2026
Stand: Satzung vom 5. November 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bietigheim kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Bei bestandenem Verhaltenstest halbiert sich die Steuer für Kampfhunde oder gefährliche Hunde.
Steuersätze in Bietigheim
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH einschließlich Kreuzungen sowie aufgrund ihres Verhaltens gefährliche Hunde; zweiter und jeder weitere Kampfhund oder gefährliche Hund: 1.200 € jährlich; Halbierung bei bestandenem Verhaltenstest nach § 1 Abs. 4 PolVOgH
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bietigheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bietigheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Gemeinde Bietigheim an. Hund in Bietigheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bietigheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bietigheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Aus Tierschutzgründen in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Im Forstbetrieb gehaltene Hunde, die für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind
- Hunde für den gewerblichen Wachdienst
Ermäßigt wird
- 50 % für Kampfhunde oder gefährliche Hunde mit bestandenem Verhaltenstest nach § 1 Abs. 4 PolVOgH
- Zwingersteuer auf Antrag: 270 € je angefangene 5 Hunde bei anerkannter Zuchtbucheintragung und mindestens zwei reinrassigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bietigheim im Vergleich
Bietigheim liegt 30 € unter dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Bietigheim Platz 4 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bietigheim Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bietigheim | – | 90 € | 270 € |
| Rastatt | 7 km | 96 € | 288 € |
| Ettlingen | 12 km | 99 € | 297 € |
| Gaggenau | 13 km | 108 € | 324 € |
| Karlsruhe | 16 km | 144 € | 288 € |
| Baden-Baden | 17 km | 110 € | 330 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bietigheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bietigheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bietigheim 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bietigheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bietigheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bietigheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bietigheim innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bietigheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bietigheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim (Fassung 2024) vom 05.11.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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