Hundesteuer Ettlingen 2026

In Ettlingen kostet der erste Hund 99 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 198 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld bezieht, zahlt auf Antrag nur 60 € für den ersten Hund.

Erster Hund99 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen297 €pro Jahr

Steuersätze in Ettlingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund99 €
Zweiter Hund198 €
Jeder weitere Hund198 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ettlingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 99 € 990 €
2 Hunde 297 € 2.970 €
3 Hunde 495 € 4.950 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ettlingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Ettlingen an. Hund in Ettlingen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ettlingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ettlingen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierasylen
  • Wachhunde landwirtschaftlicher Betriebe außerhalb der bebauten Ortsteile
  • Herdengebrauchshunde

Ermäßigt wird

  • Auf Antrag 60 € (erster Hund) bzw. 120 € (jeder weitere) für Halter mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes (297 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 297 €

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Ettlingen im Vergleich

Ettlingen liegt 21 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Ettlingen Platz 13 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ettlingen Platz 277 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ettlingen–99 €297 €
Karlsruhe 8 km 144 € 288 €
Gaggenau 16 km 108 € 324 €
Rastatt 18 km 96 € 288 €
Pforzheim 22 km 120 € 360 €
Baden-Baden 23 km 110 € 330 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ettlingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ettlingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ettlingen 297 € im Jahr: 99 € für den ersten und 198 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ettlingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Ettlingen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Ettlingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ettlingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Ettlingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ettlingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Ettlingen vom 9. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2022 (Ortsrecht B 16)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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