Hundesteuer Achern 2026
Stand: Satzung vom 22. Februar 2010, geprüft am 1. Oktober 2026
In Achern kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 520 € fällig.
Steuersätze in Achern
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 520 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen (solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt); Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu nach festgestellter Kampfhundeeigenschaft; sowie im Einzelfall gefährliche Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Achern?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 520 € | 5.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Achern: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Achern an. Hund in Achern anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Achern
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Achern abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde nach § 21 LJagdG
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III
- Zwingersteuer für Züchter: 180 € je Zwinger
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Achern im Vergleich
Achern liegt 30 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg steht Achern auf Platz 3 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Achern Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Achern | – | 90 € | 270 € |
| Bühl | 9 km | 96 € | 288 € |
| Baden-Baden | 19 km | 110 € | 330 € |
| Offenburg | 20 km | 120 € | 360 € |
| Kehl | 20 km | 96 € | 288 € |
| Gaggenau | 27 km | 108 € | 324 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Achern
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Achern für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Achern 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Achern einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Achern 520 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Achern anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Achern innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Achern fällig?
Die Hundesteuersatzung von Achern nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Achern vom 13.11.2000, zuletzt geändert durch Beschluss vom 22.02.2010
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Februar 2010
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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