Hundesteuer Lahr/Schwarzwald 2026

In Lahr/Schwarzwald kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.

Für Hunde aus dem Lahrer Tierheim gibt es nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich zwölf Monate Steuerbefreiung; jeder weitere Kampfhund kostet 1.200 €, für einige Rassen und behördlich als gefährlich eingestufte Hunde gelten 400 € (jeder weitere 800 €).

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Lahr/Schwarzwald

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2017
Erster Hund100 €
Zweiter Hund200 €
Jeder weitere Hund200 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 500 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH BW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen) 600 €, jeder weitere 1.200 €; Rassen nach § 1 Abs. 3 PolVOgH (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) 400 €, jeder weitere 800 €; gefährliche Hunde nach § 2 PolVOgH 400 €, jeder weitere 800 €

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
  • Wachhunde für Wohngebäude außerhalb der bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
  • Jagdhunde anerkannter Nachsuchengespanne der Kreisjagdvereinigung Lahr
  • Hunde aus dem Lahrer Tierheim: nach 2 Jahren Haltung auf Antrag nachträglich 12 Monate befreit
  • keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Lahr/Schwarzwald im Vergleich

Lahr/Schwarzwald liegt 20 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lahr/Schwarzwald Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lahr/Schwarzwald–100 €300 €
Offenburg 15 km 120 € 360 €
Freiburg im Breisgau 38 km 120 € 360 €
Villingen-Schwenningen 53 km 132 € 396 €
Baden-Baden 54 km 110 € 330 €
Rastatt 63 km 96 € 288 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (in Kraft 01.01.2017)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Dezember 2016
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.