Hundesteuer Friedrichshafen 2026
In Friedrichshafen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde, die direkt aus dem Tierheim Friedrichshafen aufgenommen werden, sind 12 Monate steuerfrei.
Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Steuersätze in Friedrichshafen
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 396 €, drei Hunde 660 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
- geprüfte Therapiebegleithunde
- Hunde aus dem Tierheim Friedrichshafen: 12 Monate befreit (nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt)
- Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, Pachtnachweis und bestandener Jagdeignungsprüfung
- Befreiungen nach Nr. 1, 2, 3 und 5 gelten für einen Hund je Halter
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer 396 € für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin), auf Antrag; bei mehr als 5 Hunden je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 396 €
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Friedrichshafen anmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Friedrichshafen im Vergleich
Friedrichshafen liegt 12 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Friedrichshafen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Friedrichshafen | – | 132 € | 396 € |
| Ravensburg | 18 km | 108 € | 324 € |
| Konstanz | 23 km | 120 € | 360 € |
| Kempten (Allgäu) | 63 km | 70 € | 170 € |
| Villingen-Schwenningen | 88 km | 132 € | 396 € |
| Neu-Ulm | 91 km | 108 € | 324 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Friedrichshafen, beschlossen am 26.07.2021, in Kraft ab 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. Juli 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.