Hundesteuer Friedrichshafen 2026

In Friedrichshafen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Hunde, die direkt aus dem Tierheim Friedrichshafen aufgenommen werden, sind 12 Monate steuerfrei.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr

Steuersätze in Friedrichshafen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 396 €, drei Hunde 660 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
  • geprüfte Therapiebegleithunde
  • Hunde aus dem Tierheim Friedrichshafen: 12 Monate befreit (nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt)
  • Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, Pachtnachweis und bestandener Jagdeignungsprüfung
  • Befreiungen nach Nr. 1, 2, 3 und 5 gelten für einen Hund je Halter

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer 396 € für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin), auf Antrag; bei mehr als 5 Hunden je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 396 €

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Friedrichshafen anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Friedrichshafen im Vergleich

Friedrichshafen liegt 12 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Friedrichshafen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Friedrichshafen–132 €396 €
Ravensburg 18 km 108 € 324 €
Konstanz 23 km 120 € 360 €
Kempten (Allgäu) 63 km 70 € 170 €
Villingen-Schwenningen 88 km 132 € 396 €
Neu-Ulm 91 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Friedrichshafen, beschlossen am 26.07.2021, in Kraft ab 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. Juli 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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