Hundesteuer Ravensburg 2026
In Ravensburg kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Der zweite und jeder weitere Kampfhund kostet 1.080 €.
Steuersätze in Ravensburg
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 540 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 324 €, drei Hunde 540 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3-6: Kampfhunde; vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen (Widerlegung bei der Ortspolizeibehörde möglich); im Einzelfall festgestellt u. a. bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu; 540 € erster, 1.080 € jeder weitere Kampfhund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: 324 € (das Dreifache des Ersthundsatzes) je bis zu 5 Hunde; nicht für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Ravensburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Ravensburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Ravensburg im Vergleich
Ravensburg liegt 12 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Ravensburg Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ravensburg | – | 108 € | 324 € |
| Friedrichshafen | 18 km | 132 € | 396 € |
| Konstanz | 35 km | 120 € | 360 € |
| Kempten (Allgäu) | 53 km | 70 € | 170 € |
| Neu-Ulm | 73 km | 108 € | 324 € |
| Ulm | 74 km | 108 € | 324 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ravensburg vom 9. Dezember 1996 in der Fassung vom 9. Dezember 2019 (Stadtrecht S-9-01)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2019
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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