Hundesteuer Lindau (Bodensee) 2026

In Lindau (Bodensee) kostet der erste Hund 115 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 225 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.380 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde vom Tierschutzverein Lindau sind im ersten Jahr praktisch steuerfrei.

Erster Hund115 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen340 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.380 €pro Jahr

Steuersätze in Lindau (Bodensee)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund115 €
Zweiter Hund225 €
Jeder weitere Hund225 €
Gefährlicher Hund1.380 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lindau (Bodensee)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 115 € 1.150 €
2 Hunde 340 € 3.400 €
3 Hunde 565 € 5.650 €
1 gefährlicher Hund 1.380 € 13.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lindau (Bodensee): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Lindau (Bodensee) an. Hund in Lindau (Bodensee) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lindau (Bodensee)
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 115 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lindau (Bodensee) abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Lindau (Bodensee)

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2025[1] 115 € 225 € 1.380 €
1.1.2022 bis 31.12.2024[2] 100 € 196 € 1.200 €
  1. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) vom 20. Juli 2021, geändert durch Erste Änderungssatzung vom 24. Oktober 2024 (gültig ab 01.01.2025)
  2. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) vom 20. Juli 2021 (gültig bis 31.12.2024)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde, die für blinde, taube, schwerhörige oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
  • Hunde vom Tierschutzverein Lindau e.V.: je Monat ein Zwölftel weniger, längstens für die ersten 12 Monate
  • 50 % für zertifizierte Therapiehunde im nachgewiesenen sozialen oder therapeutischen Einsatz

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Lindau (Bodensee) im Vergleich

Lindau (Bodensee) liegt 50 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern steht Lindau (Bodensee) auf Platz 47 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lindau (Bodensee) Platz 362 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lindau (Bodensee)–115 €340 €
Wangen im Allgäu 19 km 96 € 288 €
Friedrichshafen 19 km 132 € 396 €
Ravensburg 27 km 108 € 324 €
Konstanz 40 km 120 € 360 €
Kempten (Allgäu) 51 km 70 € 170 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lindau (Bodensee)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lindau (Bodensee) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lindau (Bodensee) 340 € im Jahr: 115 € für den ersten und 225 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Lindau (Bodensee) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lindau (Bodensee) 1.380 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 115 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lindau (Bodensee) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lindau (Bodensee) innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Lindau (Bodensee) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lindau (Bodensee) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) vom 20. Juli 2021, geändert durch Erste Änderungssatzung vom 24. Oktober 2024 (gültig ab 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden