Hundesteuer Schortens 2026
Stand: Satzung vom 11. Januar 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Schortens kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Februar 2024.
Für bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen gilt unabhängig von einer behördlichen Gefährlichkeitsfeststellung der erhöhte Steuersatz.
Steuersätze in Schortens
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 und 4 der Satzung: behördlich nach § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG als gefährlich festgestellte Hunde sowie American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; jeder weitere gefährliche Hund 960 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schortens?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schortens: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Schortens an. Hund in Schortens anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Schortens gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schortens
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schortens abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder dort steuerfrei gehalten werden
- Auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit ganz oder überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
- Auf Antrag: unentbehrliche Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder hilfloser Personen mit Merkzeichen B, aG oder H (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung eines Gebäudes, das mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schortens im Vergleich
Schortens liegt 21 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Schortens Platz 17 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schortens Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schortens | – | 60 € | 180 € |
| Jever | 5 km | 60 € | 180 € |
| Wilhelmshaven | 11 km | 120 € | 300 € |
| Wittmund | 12 km | 42 € | 144 € |
| Varel | 20 km | 64 € | 168 € |
| Westerstede | 32 km | 50 € | 150 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schortens
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schortens für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schortens 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schortens einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schortens 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schortens anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schortens innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Schortens fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schortens nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Schortens vom 11.01.2024, in Kraft seit 01.02.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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