Hundesteuer Varel 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Varel kostet der erste Hund 64 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 104 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.
Die aktuelle Satzung schreibt keine Hundesteuermarke vor.
Steuersätze in Varel
| Erster Hund | 64 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 104 € |
| Jeder weitere Hund | 124 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Varel?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 64 € | 640 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 292 € | 2.920 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Varel: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Varel an. Hund in Varel anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Varel gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Varel
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 64 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Varel abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanzierten Unterhaltungskosten
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Gebrauchshunde von im Forstdienst angestellten Personen, bestätigten Jagdaufsichtspersonen und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten oder verwendet werden
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, gegebenenfalls mit amtsärztlichem Zeugnis
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
Ermäßigt wird
- 50 % für einen zur Bewachung benötigten Hund bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für verwendete Schutz- oder Fährtenhunde mit anerkannter Leistungsprüfung; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt und erneuter Nachweis alle zwei Jahre
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Varel im Vergleich
Varel liegt 17 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen steht Varel auf Platz 30 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden steht Varel auf Platz 140 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Varel | – | 64 € | 168 € |
| Wilhelmshaven | 14 km | 120 € | 300 € |
| Schortens | 20 km | 60 € | 180 € |
| Westerstede | 21 km | 50 € | 150 € |
| Nordenham | 25 km | 60 € | 144 € |
| Bad Zwischenahn | 25 km | 50 € | 120 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Varel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Varel für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Varel 168 € im Jahr: 64 € für den ersten und 104 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Varel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Varel gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Varel anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Varel innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Varel fällig?
Die Hundesteuersatzung von Varel nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Varel vom 11.12.1997, Lesefassung in der Fassung der 3. Änderung vom 18.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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