Hundesteuer Westerstede 2026

In Westerstede kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig.

Hunde aus niedersächsischen Tierheimen können bis zu drei Jahre steuerfrei sein; gefährliche Hunde sind davon ausgenommen.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Westerstede

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund50 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund200 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung, insbesondere behördlich nach § 7 Abs. 1 NHundG als gefährlich festgestellte Hunde; jedenfalls American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Westerstede?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 350 € 3.500 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Westerstede: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Westerstede an. Hund in Westerstede anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Westerstede gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Westerstede gilt:
    • Unmittelbar aus niedersächsischen Tierheimen aufgenommene Hunde: höchstens drei Jahre befreit bei Aufnahme ab 01.01.2023, ausgenommen gefährliche Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; andere Zahlungstermine können festgesetzt werden, etwa jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Westerstede abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, nachweislich bereits in Deutschland versteuerte Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Beschäftigten und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendete Hunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
  • Hunde wissenschaftlicher Institute, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen
  • In Anstalten von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Assistenzhunde
  • Jagdgebrauchshunde bei mindestens dreijährlicher Vorlage des Jagdscheins und der Jagdeignungsprüfung
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Unmittelbar aus niedersächsischen Tierheimen aufgenommene Hunde: höchstens drei Jahre befreit bei Aufnahme ab 01.01.2023, ausgenommen gefährliche Hunde
  • Selbstgezogene Hunde bis zu sechs Monaten, solange sie sich im Zwinger nach § 6 befinden

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: 50 % je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde
  • Auf Antrag vollständiger oder teilweiser Erlass bei unbilliger Härte durch unverschuldete wirtschaftliche Notlage

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Westerstede im Vergleich

Westerstede liegt 31 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Westerstede Platz 13 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Westerstede Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Westerstede–50 €150 €
Bad Zwischenahn 10 km 50 € 120 €
Varel 21 km 64 € 168 €
Oldenburg (Oldb) 23 km 108 € 240 €
Rhauderfehn 27 km 40 € 112 €
Moormerland 30 km 50 € 130 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Westerstede

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Westerstede für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Westerstede 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Westerstede einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Westerstede 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Westerstede anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Westerstede innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Westerstede befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Westerstede gilt: Unmittelbar aus niedersächsischen Tierheimen aufgenommene Hunde: höchstens drei Jahre befreit bei Aufnahme ab 01.01.2023, ausgenommen gefährliche Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Westerstede fällig?

Die Hundesteuersatzung von Westerstede nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; andere Zahlungstermine können festgesetzt werden, etwa jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede, Lesefassung vom 18.06.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Juni 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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