Hundesteuer Oldenburg (Oldb) 2026

In Oldenburg (Oldb) kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr

Steuersätze in Oldenburg (Oldb)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2010
Erster Hund108 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 408 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten (entfällt, sobald ein Zweithund angemeldet wird)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Oldenburg (Oldb) anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Oldenburg (Oldb) abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag jährlich zum 1. Juli)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Oldenburg (Oldb) im Vergleich

Oldenburg (Oldb) entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Oldenburg (Oldb) Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oldenburg (Oldb)–108 €240 €
Delmenhorst 30 km 108 € 264 €
Bremen 40 km 150 € 300 €
Wilhelmshaven 43 km 120 € 300 €
Bremerhaven 51 km 90 € 210 €
Cuxhaven 87 km 96 € 240 €
Median Niedersachsen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg vom 6. Januar 2012, S. 3)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2011
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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