Hundesteuer Oldenburg (Oldb) 2026
In Oldenburg (Oldb) kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.
Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Steuersätze in Oldenburg (Oldb)
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 408 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten (entfällt, sobald ein Zweithund angemeldet wird)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Oldenburg (Oldb) anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Oldenburg (Oldb) abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag jährlich zum 1. Juli)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Oldenburg (Oldb) im Vergleich
Oldenburg (Oldb) entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Oldenburg (Oldb) Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Oldenburg (Oldb) | – | 108 € | 240 € |
| Delmenhorst | 30 km | 108 € | 264 € |
| Bremen | 40 km | 150 € | 300 € |
| Wilhelmshaven | 43 km | 120 € | 300 € |
| Bremerhaven | 51 km | 90 € | 210 € |
| Cuxhaven | 87 km | 96 € | 240 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg vom 6. Januar 2012, S. 3)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2011
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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