Hundesteuer Moormerland 2026

In Moormerland kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus Tierheimen des Landkreises Leer sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei, bei Aufnahme mit über zehn Jahren dauerhaft; gefährliche Hunde sind ausgenommen.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen130 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Moormerland

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund50 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 bis 4: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit deutlich hervortretendem Phänotyp dieser Rassen oder dieses Typs; die Gefährlichkeit wird ohne entsprechenden Wesenstest nach NHundG vermutet. Außerdem im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde. Keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Moormerland?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 130 € 1.300 €
3 Hunde 230 € 2.300 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Moormerland: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei im Haushalt geborenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats bei der Gemeinde Moormerland an. Hund in Moormerland anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Moormerland gilt:
    • Aus Tierheimen des Landkreises Leer vermittelte Hunde: 1 Jahr befreit; bei Aufnahme nachweislich älter als 10 Jahre ohne Zeitbegrenzung
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Aufnahme oder Zuzug bereits fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats nach Heranziehung.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Moormerland abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bereits in Deutschland versteuerte Hunde bei einem Aufenthalt im Gemeindegebiet von höchstens zwei Monaten
  • Zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken gehaltene Hunde gewerblicher Hundehändler und Hundezüchter
  • Zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken gehaltene Therapiehunde
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Abgerichtete Hunde, die Artisten oder berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken
  • Nachgewiesene Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, die von Menschen mit Behinderung gehalten werden
  • Ehemalige Assistenzhunde im bisherigen Haushalt bei tierärztlich bestätigter altersbedingter oder gesundheitlicher Einsatzunfähigkeit und gleichzeitiger Aufnahme eines neuen Assistenzhundes
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Sanitäts- oder Rettungshunde von Mitgliedern anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • In Tierheimen untergebrachte Hunde
  • Aus Tierheimen des Landkreises Leer vermittelte Hunde: 1 Jahr befreit; bei Aufnahme nachweislich älter als 10 Jahre ohne Zeitbegrenzung

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund für Gebäude, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Prüfung, deren Ergebnis bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt ist
  • 50 % für Hunde nach § 4 Abs. 2 Nr. 1b, 1c, 1e, 2, 3, 4 und 6 mit Eignungsfeststellung einer anerkannten Ausbildungsstelle, aber noch ohne Prüfung, längstens zwei Jahre
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Moormerland im Vergleich

Moormerland liegt 31 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Moormerland Platz 13 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Moormerland Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Moormerland–50 €130 €
Leer (Ostfriesland) 10 km 60 € 150 €
Aurich 17 km 60 € 180 €
Emden 20 km 92 € 233 €
Rhauderfehn 20 km 40 € 112 €
Papenburg 27 km 60 € 144 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Moormerland

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Moormerland für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Moormerland 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Moormerland einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Moormerland 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Moormerland anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Moormerland innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei im Haushalt geborenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Moormerland befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Moormerland gilt: Aus Tierheimen des Landkreises Leer vermittelte Hunde: 1 Jahr befreit; bei Aufnahme nachweislich älter als 10 Jahre ohne Zeitbegrenzung.

Wann ist die Hundesteuer in Moormerland fällig?

Die Hundesteuersatzung von Moormerland nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Aufnahme oder Zuzug bereits fällige Teilbeträge innerhalb eines Monats nach Heranziehung.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Moormerland vom 20.12.2024 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.09.2025, gültig ab 01.10.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. September 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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