Hundesteuer Papenburg 2026
Stand: Satzung vom 28. Juni 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Papenburg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus einem von der Stadt geförderten Tierheim sind ein Jahr steuerfrei, aus anderen geförderten Tierheimen sechs Monate.
Steuersätze in Papenburg
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d: 700 € je gefährlichem Hund; Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Papenburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Papenburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Papenburg an. Hund in Papenburg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Papenburg gilt:
- Hunde aus einem öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: 6 Monate befreit, aus einem von der Stadt Papenburg geförderten Tierheim 1 Jahr
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Papenburg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
- Hunde aus einem öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: 6 Monate befreit, aus einem von der Stadt Papenburg geförderten Tierheim 1 Jahr
- Blindenführhunde mit Ausbildung: Befreiung oder Ermäßigung möglich
- Befreiung oder Ermäßigung im Einzelfall aus Billigkeitsgründen, insbesondere aus sozialen Gründen
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Tierheim-, Blindenhund- oder Billigkeitsbefreiung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Papenburg im Vergleich
Papenburg liegt 24 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Papenburg Platz 10 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Papenburg Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Papenburg | – | 60 € | 144 € |
| Leer (Ostfriesland) | 17 km | 60 € | 150 € |
| Emden | 35 km | 92 € | 233 € |
| Bad Zwischenahn | 43 km | 50 € | 120 € |
| Meppen | 44 km | 51 € | 126 € |
| Aurich | 44 km | 60 € | 180 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Papenburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Papenburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Papenburg 144 € im Jahr: 60 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Papenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Papenburg 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Papenburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Papenburg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Papenburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Papenburg gilt: Hunde aus einem öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: 6 Monate befreit, aus einem von der Stadt Papenburg geförderten Tierheim 1 Jahr.
Wann ist die Hundesteuer in Papenburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Papenburg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Papenburg vom 28.06.2023 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Juni 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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