Hundesteuer Emden 2026

In Emden kostet der erste Hund 92 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 141 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

In Emden gibt es keine Hundesteuermarke; die Stadt ordnet Hunde über den Chip (Transponder) zu, der bei der Anmeldung anzugeben ist.

Erster Hund92 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen233 €pro Jahr
Gefährlicher Hund615 €pro Jahr

Steuersätze in Emden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund92 €
Zweiter Hund141 €
Jeder weitere Hund165 €
Gefährlicher Hund615 €

Als gefährlich gilt: Hunde mit bestandskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit nach § 7 NHundG, jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Emden?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 92 € 920 €
2 Hunde 233 € 2.330 €
3 Hunde 398 € 3.980 €
1 gefährlicher Hund 615 € 6.150 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Emden: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Emden an. Hund in Emden anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Emden gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Emden
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 92 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen und Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Emden aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Emden im Vergleich

Emden liegt 8 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Emden auf Platz 36 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Emden Platz 220 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Emden–92 €233 €
Aurich 21 km 60 € 180 €
Leer (Ostfriesland) 23 km 60 € 150 €
Papenburg 35 km 60 € 144 €
Bad Zwischenahn 57 km 50 € 120 €
Wilhelmshaven 62 km 120 € 300 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Emden

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Emden für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Emden 233 € im Jahr: 92 € für den ersten und 141 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Emden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Emden 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 92 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Emden anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Emden innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Emden fällig?

Die Hundesteuersatzung von Emden nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Emden vom 28.10.1974 in der Fassung vom 16.12.2021 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden 2021 Nr. 99, in Kraft seit 01.01.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden