Hundesteuer Emden 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Emden kostet der erste Hund 92 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 141 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
In Emden gibt es keine Hundesteuermarke; die Stadt ordnet Hunde über den Chip (Transponder) zu, der bei der Anmeldung anzugeben ist.
Steuersätze in Emden
| Erster Hund | 92 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 141 € |
| Jeder weitere Hund | 165 € |
| Gefährlicher Hund | 615 € |
Als gefährlich gilt: Hunde mit bestandskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit nach § 7 NHundG, jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Emden?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 92 € | 920 € |
| 2 Hunde | 233 € | 2.330 € |
| 3 Hunde | 398 € | 3.980 € |
| 1 gefährlicher Hund | 615 € | 6.150 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Emden: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Emden an. Hund in Emden anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Emden gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Emden
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 92 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen und Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Emden aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Emden im Vergleich
Emden liegt 8 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Emden auf Platz 36 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Emden Platz 220 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Emden | – | 92 € | 233 € |
| Aurich | 21 km | 60 € | 180 € |
| Leer (Ostfriesland) | 23 km | 60 € | 150 € |
| Papenburg | 35 km | 60 € | 144 € |
| Bad Zwischenahn | 57 km | 50 € | 120 € |
| Wilhelmshaven | 62 km | 120 € | 300 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Emden
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Emden für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Emden 233 € im Jahr: 92 € für den ersten und 141 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Emden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Emden 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 92 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Emden anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Emden innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Emden fällig?
Die Hundesteuersatzung von Emden nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Emden vom 28.10.1974 in der Fassung vom 16.12.2021 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden 2021 Nr. 99, in Kraft seit 01.01.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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