Hundesteuer Aurich 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Aurich kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde aus dem Auricher Tierheim sind auf Antrag ein Jahr lang steuerfrei.
Steuersätze in Aurich
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 600 € für einen gefährlichen Hund, 700 € für jeden weiteren; Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Aurich?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Aurich: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Aurich an. Hund in Aurich anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Aurich gilt:
- Hunde aus dem Auricher Tierheim: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Aurich abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde aus dem Auricher Tierheim: 1 Jahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden der gleichen Rasse: je Zwinger die Steuer für zwei Hunde (60 € + 120 €); selbstgezogene Hunde bis 6 Monate im Zwinger steuerfrei
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Aurich im Vergleich
Aurich liegt 24 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Aurich Platz 10 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Aurich Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Aurich | – | 60 € | 180 € |
| Emden | 21 km | 92 € | 233 € |
| Leer (Ostfriesland) | 27 km | 60 € | 150 € |
| Wilhelmshaven | 42 km | 120 € | 300 € |
| Papenburg | 44 km | 60 € | 144 € |
| Bad Zwischenahn | 47 km | 50 € | 120 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Aurich
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Aurich für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Aurich 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Aurich einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Aurich 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Aurich anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Aurich innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Aurich befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Aurich gilt: Hunde aus dem Auricher Tierheim: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Aurich fällig?
Die Hundesteuersatzung von Aurich nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Aurich vom 12.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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