Hundesteuer Leer (Ostfriesland) 2026

In Leer (Ostfriesland) kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund612 €pro Jahr

Steuersätze in Leer (Ostfriesland)

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund114 €
Gefährlicher Hund612 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 3: 612 € je gefährlichem Hund (ab dem Monat nach Vollendung des 6. Lebensmonats); Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG und jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leer (Ostfriesland)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 264 € 2.640 €
1 gefährlicher Hund 612 € 6.120 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Leer (Ostfriesland): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Leer (Ostfriesland) an. Hund in Leer (Ostfriesland) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Leer (Ostfriesland)
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag (bis 31.05.) vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Leer (Ostfriesland) abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 25 % für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig gleichgestellten Personen (entfällt bei Anmeldung eines Zweithundes)

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Leer (Ostfriesland) im Vergleich

Leer (Ostfriesland) liegt 24 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Leer (Ostfriesland) Platz 10 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Leer (Ostfriesland) Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leer (Ostfriesland)–60 €150 €
Papenburg 17 km 60 € 144 €
Emden 23 km 92 € 233 €
Aurich 27 km 60 € 180 €
Bad Zwischenahn 37 km 50 € 120 €
Oldenburg (Oldb) 52 km 108 € 240 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leer (Ostfriesland)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leer (Ostfriesland) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Leer (Ostfriesland) 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Leer (Ostfriesland) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leer (Ostfriesland) 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Leer (Ostfriesland) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Leer (Ostfriesland) innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Leer (Ostfriesland) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Leer (Ostfriesland) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag (bis 31.05.) vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Leer (Ostfriesland) vom 14.12.2000, Lesefassung Stand 01.01.2013 mit 2. Änderungssatzung vom 13.12.2012
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2012
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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