Hundesteuer Nümbrecht 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Nümbrecht richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Bei zwei Hunden zahlt jeder Hund 108 €, bei drei oder mehr Hunden jeder Hund 192 € jährlich.
Steuersätze in Nümbrecht
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 90 € |
| 2 Hunde | 108 € | 216 € |
| 3 oder mehr Hunde | 192 € | 576 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Wichtig: In Nümbrecht gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 in der Fassung des II. Nachtrags: auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete Hunde, amtstierärztlich als bissig begutachtete Hunde, Menschen gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende oder reißende Hunde; insbesondere American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Bei zwei Hunden 850 € und bei drei oder mehr Hunden 1.500 € je gefährlichem Hund; bei gemischter Haltung zählt die Gesamtzahl der Hunde.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nümbrecht?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 576 € | 5.760 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
In Nümbrecht zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nümbrecht: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Nümbrecht an. Hund in Nümbrecht anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nümbrecht
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nümbrecht abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Vorübergehender Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte oder steuerbefreite Hunde
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nicht für gefährliche Hunde
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, nicht für gefährliche Hunde
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nicht für gefährliche Hunde
- 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde, nicht für gefährliche Hunde
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes, nicht für gefährliche Hunde
- 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt, nicht für gefährliche Hunde
- 75 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nümbrecht im Vergleich
Nümbrecht liegt 6 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Nümbrecht Platz 82 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nümbrecht Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nümbrecht | – | 90 € | 216 € |
| Wiehl | 5 km | 99 € | 264 € |
| Waldbröl | 6 km | 84 € | 252 € |
| Gummersbach | 14 km | 96 € | 252 € |
| Neunkirchen-Seelscheid | 16 km | 114 € | 290 € |
| Lindlar | 17 km | 90 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nümbrecht
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nümbrecht für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nümbrecht 216 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 108 €.
Gibt es in Nümbrecht einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nümbrecht 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nümbrecht anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nümbrecht innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Nümbrecht fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nümbrecht nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- III. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Nümbrecht vom 08.10.2001, Ratsbeschluss vom 12.12.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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